in Berlin rauchten mehrere Wochen die Köpfe der beiden Verhandlungsdelegationen aus CDU/CSU
und SPD, die nun eine Große Koalition unter der Kanzlerin Angela Merkel zusammengeschweißt
haben. Lautstark hatte der hessische Ministerpräsident Roland Koch den Bundesbürgern Heulen
und Zähneklappern angekündigt, angesichts der desolaten Haushaltslage und leerer Staatskassen.
Alles sollte auf den Prüfstand, um die Einnahmenseite der öffentlichen Hand zu erhöhen und die
Ausgabenseite zu entlasten. Hin und hergerissen zwischen Spardiktat und Anreizen zur Belebung
des Arbeitsmarktes bleiben der neuen Regierung aber nur wenige Optionen, kurzfristig die
Finanzlage zu verbessern. Aber weder die Erhöhung der Mehrwertsteuer in gut einem Jahr, noch
die Rasenmähermethode zur Senkung der Ausgaben sind sonderlich originell, um das schlingernde
Schiff Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen und das Land aus der Schuldenfalle
herauszuführen. Dabei wären gezielte und massive Subventionskürzungen in unproduktiven, aber
extrem kostenträchtigen Bereichen wie dem Bergbau ein wichtiges Signal, dass es die Politik Ernst
meint.

Die Abschaffung der Eigenheimzulage gehört zwar auch zum Streichkatalog, trägt aber kaum dazu
bei, die Haushaltslöcher in den nächsten Jahren zu stopfen. Zu gering sind die Einsparungen, bis
schließlich die Zulage in gut acht Jahren ausläuft. Dennoch erregt diese Einsparung in weiten Teilen
Deutschlands die Gemüter. Diejenigen, die vielleicht planen, sich im nächsten oder übernächsten
Jahr eine Immobilie anzuschaffen, sehen sich gegenüber den Noch-Nutznießern der Eigenheimzulage
benachteiligt. Und die Hauptprofiteure der Zulage, Makler und Bauwirtschaft, reden seit Jahr und
Tag den Niedergang der Wohnungswirtschaft herbei, sollte die Eigenheimzulage fallen. Doch bei
Licht betrachtet glaubt nur eine kleine Minderheit, dass die Anschaffung von Wohnungseigentum
in erster Linie von der Eigenheimzulage abhängt. Und wer wirklich ernsthaft in sich hineinhorcht,
wird zugeben, dass über den Kauf oder die Ersteigerung eines Hauses oder einer Wohnung nicht die
Zulage, sondern letztlich der Preis und die Qualität des Objektes entscheiden.

Auf lange Sicht bleiben in Deutschland die Mieter deutlich in der Überzahl, denn 60% aller Haushalte
leben zur Miete, das sind immerhin 20 Millionen. Damit nimmt Deutschland im EU-Vergleich eine
Spitzenposition ein, was Kapitalanlegern auf Dauer interessante Perspektiven bietet, Immobilien
zu kaufen und zu ersteigern. Angesichts der großen Zahl von Mietverhältnissen ist es normal, dass
sich darunter auch eine Minderheit von Mietern und Vermietern mit unterschiedlichen Auffassungen
zum Mietobjekt befinden. Aber die Anzahl der Streitfälle ist im Verhältnis zu der riesigen Zahl der
Mietverträge relativ gering, was selbst der Deutsche Mieterbund so sieht und darauf verweist, 97%
aller Mietverhältnisse seien in Ordnung.

Angesichts dieser Zahlen sollte man die kürzlich erschienene Titelgeschichte des Magazins
Focus nicht verallgemeinern, die die vier Wände als Wohnungsfront beschreibt, wo ein ständiger
Kampf Mieter gegen Vermieter stattfindet. Schwarze Schafe gibt es leider überall: Mietnomaden,
Mietzahlungsverweigerer, notorische Streithähne und Stänkerer, denen man mit Vernunft sowieso
nicht beikommt und im Zweifelsfall der Rechtsweg den einzigen Ausweg bietet, mit diesen Leuten
fertig zu werden. Dennoch bleibt festzuhalten, dass in vielen Fällen die Unkenntnis der Gesetzeslage
und das ziemlich komplizierte Mietrecht die Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter erst
hervorrufen. Eine Anfrage beim Eigentümerverband zum Beispiel, erspart einem Vermieter in der
Regel viel Ärger, und die Vermieterschutzdatenbank bietet seit einiger Zeit einen kostengünstigen
Service an, Schwarze Schafe unter den Miet-Interessierten schon im Vorfeld zu identifizieren.

Der Rechtsweg in Mietangelegenheiten ist oft steinig und nervenaufreibend. Aber er trägt dazu bei,
Mängel in der Gesetzgebung anzuprangern. Die Bundesgerichte haben dazu in jüngster Zeit einige
klärende Entscheidungen getroffen, wie zum Beispiel in Sachen Mietspiegel und Mieterhöhung. Die
Vermieter freuen sich sicher über dieses Urteil, denn sie können nun Mieterhöhungen innerhalb eines
festgelegten Rahmens flexibler gestalten. Dies wiederum erhöht den Anreiz, weitere Objekte auf dem
Mietmarkt auch provisionsfrei anzubieten. Aber auch der Mieter kann sich über dieses Urteil nicht
ernsthaft beklagen. Denn der Mietvertrag legt über einen längeren Zeitraum hinweg den Mietzins und
die im Vorfeld festgelegten Erhöhungen für beide Seiten verbindlich fest.