Für Wohnungseigentümer wie auch für diejenigen, die es werden wollen, dürfte die
angestrebte Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von Interesse sein.
Die Rot-Grüne Bundesregierung hat vor einigen Monaten einen Entwurf zur Änderung des
WEG vorgelegt und ihn an den Bundesrat zur Stellungnahme weitergeleitet. Im Kern geht
es bei der Gesetzesinitiative um die Erweiterung der so genannten Beschlusskompetenz.
D.h. zum Beispiel, dass bei gravierenden und kostenträchtigen Modernisierungen, die
den Gebrauchswert der Wohnungen nachhaltig erhöhen, kein einstimmiger Beschluss
mehr notwendig ist. Vielmehr würde in solchen Fällen eine drei Viertel Mehrheit der
stimmberechtigten Eigentümer ausreichen, wenn zugleich auch mehr als die Hälfte der
Mieteigentumsanteile zustimmen. Davon unberührt blieben aber die bisherigen Regelungen
für notwenige modernisierende Instandsetzungen, die auch weiterhin mit einfacher
Mehrheit beschlossen werden können. Aus dieser Erweiterung der Beschlusskompetenz
erwachsen dem Verwalter zusätzliche Aufgaben. Denn er muss zwingend eine Beschluss-
Sammlung führen, in der jeder Beschluss im Wortlaut fortlaufend nummeriert und mit
Datums- und Ortsangabe versehen sein muss. Der Novellierung des WEG dürfte in der
kommenden Legislaturperiode wohl nichts mehr im Wege stehen und bedeutet für die